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Weilburger Tageblatt Ausgabe vom 22.08.2010.

Sonntag, 22.08.2010 (Quelle: Weilburger Tageblatt)

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Der Sport zum Sonntag von Andrè Bethke

 

Es gibt Entscheidungen, mögen sich auch satzungskonform sein, die nicht nur auf den ersten Blick ungerecht sind. Dazu zählt auch ein Fall aus der Fußball-A-Liga Limburg-Weilburg. Dort hatte der TuS Linter vergangenen Sonntag schon mit 3:0 beim TuS Obertiefenbach geführt,
ehe Schiedsrichter Schmitz (Greifenstein) die Partie nach starken Regenfällen wegen Unbespielbarkeit des Hartplatzes abbrach. Das Ungerechte, so wird es auf alle Fälle der beim starken Aufsteiger dicht vor einem Sieg stehende TuS Linter sehen, ist die Tatsache, dass die Begegnung wiederholt wird und dann bei 0:0 beginnt. Wäre es da nicht gerechter, die verbleibenden 31 Minuten beim Stand von 0:3 fertig zu spielen? Anreisen müssen die Limburger Vorstädter so oder so. Wie auch immer. Die Satzung sieht es anders. Die Obertiefenbacher Presse- wartin Diana Süss meinte nach dem Abbruch: "Eigentlich hätte die Partie gar nicht angepfiffen werden dürfen." Für Winfried Rexroth kam der Abbruch überraschend. In einer Mail an die Sportredaktion schreibt der Zuschauer aus dem Lager des TuS Linter: "Überraschend wegen des Zeitpunktes sowie der Tatsache, dass es im Vergleich zum Spielbeginn zwar stärker regnete, die Platzverhältnisse aber nicht wesentlich schlechter waren als zuvor. Es wäre sicherlich von beiden Seiten mit Verständnis aufgenommen worden, das Spiel von vornherein erst überhaupt nicht anzupfeifen. Auch als der Schiedsrichter nach der Halbzeit aus der Kabine kam, war trotz des zu diesem Zeitpunkt stärkeren Regens ein Abbruch kein Thema." Sehr verwunderlich und aus Rexroths Sicht "nicht regelkonform ist es aber, dass nicht alle Maßnahmen wie kurzzeitige Unterbrechung und Platzarbeiten wie zu Beginn des Spieles
ausgeschöpft wurden, um zu einem regulären Ende dieser Partie zu kommen." Seine Sicht der Dinge untermauert er mit Paragraf 47 der Spielordnung, "Berechtigung zum Spielabbruch". Darin heißt es: "Zum Abbruch eines Spiels ist der Schiedsrichter erst berechtigt, wenn alle Möglichkeiten zu einer Fortsetzung ausgeschöpft sind." Dies sei aber nicht der Fall gewesen, behauptet Winfried Rexroth: "Tatsache ist, dass es unmittelbar nach dem Abpfiff kaum mehr regnete und es seitens des Schiedsrichters und der Heimmannschaft keine Bemühungen gab, das Spiel noch fortzusetzen. Vielmehr war zu registrieren, dass sich der Schiedsrichter und die Spieler aus Obertiefenbach schnell in ihre Kabinen verzogen und unmittelbar mit dem Platzabbau begonnen wurde. Aus Sicht der Obertiefenbacher mehr als verständlich. Deprimierend war aber, dass die Spieler und ein Verein solch eine Entscheidung ohnmächtig entgegen nehmen müssen, mit dem Wissen, dass erfahrungsgemäß auch ein Einspruch sinnlos wäre." (bk)

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